Euro-7-Normen – Was sind sie?
Die Euro-Normen sind Emissionsvorschriften der Europäischen Union zur Regulierung und Kontrolle von Schadstoffemissionen von Fahrzeugen. Sie legen die maximal zulässigen Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe fest, die von Fahrzeugen emittiert werden.
Im April 2024 verabschiedete die EU die neuen Euro-7-Normen. Diese aktualisieren die EU-Emissionsstandards für neue Fahrzeuge, die in der Europäischen Union verkauft werden, mit dem Ziel, die Luftverschmutzung zu reduzieren.
Die Vorschriften betreffen Pkw, Transporter, Nutzfahrzeuge und Busse, wobei je nach Motortyp unterschiedliche Grenzwerte gelten. Aktuell wurden Emissionsgrenzwerte nur für Pkw und Transporter festgelegt. Grenzwerte für Fahrzeuge über 3.500 kg, Lkw und Busse sind noch nicht festgelegt, werden aber zukünftig eingeführt.
Einführungsdaten
Die Euro-7-Norm tritt am 29. November 2026 für neu zugelassene Pkw und Transporter (M1 und N1) und am 29. November 2027 für bereits produzierte Pkw und Transporter (M1 und N1) in Kraft.
Wichtigste Aspekte
Abgasemissionen:
Die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-D-Norm bleiben erhalten.
- CO₂: 120 g/km für Benzinfahrzeuge und 90 g/km für Dieselfahrzeuge.
- NOx: 60 mg/km für Benzinfahrzeuge und 80 mg/km für Dieselfahrzeuge.
Partikelemissionen von Reifen und Bremsen:
Erstmals regeln europäische Vorschriften neben Reifen auch die Partikelemissionen von Bremsen (Bremsbelägen und -scheiben). Euro 7 betrifft alle Fahrzeuge, einschließlich Elektrofahrzeuge.
Euro 7 schreibt vor, dass die Partikelemissionen durch Prüfungen gemäß der Globalen Technischen Regelung der Vereinten Nationen (UN GTR) Nr. 24 über Bremsemissionen gemessen werden.
Diese UN GTR verwendet das World Light Vehicle Test Procedure (WLTP) zur Charakterisierung der Partikelemissionen. Dieses UN-Verfahren legt, wie üblich, keine Emissionsgrenzwerte fest.
Die Euro-7-Norm besagt:
- Die Typgenehmigungsprüfung wird auf einem Leistungsprüfstand gemäß dem oben genannten WLTP-Verfahren durchgeführt.
- Der aktuelle PM10-Emissionsgrenzwert (Partikel mit einer Größe von ≤ 10 µm) ist wie folgt:

M1: Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), die für die Personenbeförderung konzipiert und hergestellt wurden.
N1: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen, die für den Gütertransport konzipiert und hergestellt wurden. Diese Kategorie ist gewichtsabhängig in drei Klassen unterteilt: N1-I (Gewicht < 1.305 kg), N1-II (bis 1.760 kg) und N1-III (1.760 bis 3.500 kg).
M2, M3: Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), die für die Personenbeförderung konzipiert und hergestellt wurden.
N2, N3: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, die für den Gütertransport konzipiert und hergestellt wurden.
VEP: Rein elektrische Fahrzeuge.
VEH-CCE: Hybridfahrzeuge mit externer Ladefunktion; Hybride, die extern geladen werden können.
VEH-SCE: Hybridfahrzeuge ohne Energiespeicher. Sie können nicht extern geladen werden.
VPC/VHPC: Brennstoffzellenfahrzeuge / Hybrid-Brennstoffzellenfahrzeuge.
VMCI: Fahrzeug mit reinem Verbrennungsmotor; dazu gehören auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
Anforderungen an die Lebensdauer:
Hersteller sind verpflichtet, die Emissionswerte über einen längeren Zeitraum während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs einzuhalten. Diese verlängert sich von 5 Jahren oder 100.000 Kilometern auf 10 Jahre oder 200.000 Kilometer mit Euro 7.
Anforderungen an die Batterielebensdauer:
Batterien müssen bis zu 5 Jahre oder 100.000 Kilometer lang 80 % ihrer Kapazität und bis zu 8 Jahre oder 160.000 Kilometer lang 72 % ihrer Kapazität beibehalten.
Einführung des neuen Fahrzeugumweltpasses (VEP):
Alle Neufahrzeuge müssen über einen digitalen Umweltpass verfügen, der den Fahrzeugnutzern Informationen bereitstellt. Das VEP erfasst bei der Zulassung Daten zur Umweltleistung des Fahrzeugs, darunter Emissionsgrenzwerte, CO₂-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Leistung des Verbrennungs- bzw. Elektromotors, Batterielebensdauer und weitere Daten.
Welche Auswirkungen hat dies auf den Ersatzteilmarkt?
Aktuell betrifft Euro 7 nur Bremsbeläge und -scheiben, die in der Serienfertigung verwendet werden. Die Anwendung der Verordnung auf unabhängige Ersatzteilhersteller ist noch nicht entschieden, doch alles deutet darauf hin, dass der gesamte Fahrzeugbestand in Kategorien eingeteilt wird (die Kriterien werden noch festgelegt).
ICER BRAKES ist Mitglied einer Arbeitsgruppe des FEMFM (Verband Europäischer Hersteller von Reibmaterialien), die an der Definition der für den Ersatzteilmarkt relevanten Kategorien arbeitet.
ICER BRAKES ergreift zahlreiche Maßnahmen, sowohl im Hinblick auf die Beobachtung und Analyse der Euro-7-Verordnung als auch auf die Entwicklung verschiedener Produkte zur Einhaltung dieser Verordnung.
- Mitglied des Emissionsfachausschusses des Europäischen Verbandes der Reibmaterialhersteller (FEMFM)
- Aktuelle Beteiligung an mehreren europäischen Projekten (NEEVE & Eureka) zur Entwicklung von Lösungen zur Einhaltung von Vorschriften.
- Scheibe mit Plasmaspritzbehandlung + NAO-Material
- Scheibe mit Laserauftragschweißen + NAO-Material
- Scheibe mit NFC-Nitrocarburierung + NAO-Material
- Direkte Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen im Bereich der Scheibenveredelung zur Entwicklung eines Materials, das mit deren unterschiedlichen Emissionsminderungslösungen kompatibel ist:
- Laserauftragschweißen folgender Art:
- Einschichtig
- Zweischichtig
- PVD-Beschichtungen
- LTCP-Beschichtungen (Langzeitkorrosionsschutz)
- Laserauftragschweißen folgender Art:
- Entwicklung eines proprietären PM10-Partikelmesssystems auf dem eigenen Prüfstand, das zusammen mit dem bereits implementierten WLTP-Test die Entwicklung von Materialien ermöglicht, die der Euro-7-Norm entsprechen.
- Externe Durchführung mehrerer WLTP-Tests mit dem doppelten Ziel:
- Zunächst müssen wir den aktuellen Zustand Ihrer Reibmaterialien hinsichtlich der PM10-Partikelemissionen kennen.
- Entwicklung der oben beschriebenen Lösungen
Bei ICER At BRAKES halten wir uns stets über die anspruchsvollsten Vorschriften, wie z. B. Euro 7, auf dem Laufenden und engagieren uns für Innovation und die Entwicklung nachhaltiger Lösungen. Unser Ziel ist es, zukünftige Vorschriften vorauszusehen und darauf vorbereitet zu sein, um stets Produkte zu gewährleisten, die höchsten Umweltstandards entsprechen.